Skiversicherung

Nahaufnahme eines Skifahrers | © Harald Wisthaler
Dolomitenregion Kronplatz

Skiversicherung

Haftpflichtversicherung

Laut dem Dekret Nr. 40 vom 28. Februar 2021, muss ab dem 1. Januar 2022 jeder Nutzer der Skigebiete in Besitz einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein. Wer diese Versicherung nicht hat, kann sie online, auch für einzelne Tage abschließen.
Die gängigsten Versicherungen dieser Art, auch jene für Familien, decken den Bereich “Wintersport” bereits ab – es empfiehlt sich trotzdem, dies mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären.

 

Wie empfehlen Ihnen, eine Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung in digitaler Form oder in Papierform auf den Pisten bei sich zu haben.

 

Bei einem Skiunfall MUSS die Pistenrettung zum Unfallort gerufen werden.

 

 

 

Skiversicherung "Snowcare"

 

Die Versicherung "Snowcare" kann für 3€ pro Tag online erworben werden.

 

Snowcare ist die europaweit am meisten verbreitete Ski- und Snowboardversicherung, die einzige Versicherungspolice für Ski- und Snowboardverletzungen und –unfälle (Haftpflichtversicherung) die Sie auch nur für einen einzigen Tag erwerben können.
Die Snowcare-Versicherung schützt Sie selbst und auch bei Schäden zu Lasten Dritter.

Für detaillierte Informationen: www.24hassistance.com/snowcare

 

Bei dem Kauf einer Versicherung werden Ihre persönliche Daten von der B2B Innovation S.p.A., Corso Magenta 69/A, 20123 Mailand, Mehrwertsteuernummer 05317270964, in Funktion des Versicherungsvermittlers, verwaltet. Der Vermittler fährt mit der Datenspeicherung und telematischen Verwaltung der der Versicherungsverkäufe, gemäß der allgemeinen Privacy Bestimmungen fort.

 

Für detaillierte Informationen: skirama@kronplatz.org oder direkt auf der Seite www.24hassistance.com/snowcare

 

KAUFE HIER DEINE VERSICHERUNG

Weitere wichtige Hinweise

Helmpflicht

Für alle Minderjährigen, die sich in den gängigsten Wintersportarten wie Skifahren, Snowboarden, Telemark, Freestyle und Rodeln betätigen, wird eine Helmpflicht eingeführt.

 

 
Alkohol auf der Skipiste

Das Skifahren in angetrunkenem Zustand (der Bezug sind dabei die bei der Straßenverkehrsordnung festgelegten Grenzwerte welche in Italien maximal 0,5 mg Alkohol pro Liter Blut zulässt) oder in sonstigem Rausch ist ab dem 01.01.2022 verboten.